Argumente gegen die Deponierung von AKW-Schutt

1) Wissenschaftlicher Konsens ist, dass radioaktive Strahlung schädlich für Mensch und Umwelt ist. In der Medizin besteht Übereinstimmung darin, dass es keinen Schwellenwert gibt, unterhalb dessen ionisierende Strahlung unbedenklich ist. Jede Erhöhung der individuellen Strahlenbelastung bedeutet also eine Erhöhung des Gesundheitsrisikos.

Kind

2) Das 10-µSv-Konzept und die Freigaberegelung widerspricht dem Minimierungsgebot des StrlSchG (Stahlenschutzgesetz), wonach jede unnötige Strahlenbelastung, auch unterhalb von Grenzwerten, unterbleiben muss. Ebenso wird das Vorsorgeprinzip zugunsten finanzieller Vorteile der Betreiber geopfert: Denn die zusätzliche Strahlenbelastung wäre vermeidbar, wenn den AKW-Betreibern im Sinne des Verursacherprinzips höhere Kosten für sicherere Lagerungsalternativen zugemutet werden würden.

3) Das 10-µSv-Konzept basiert auf der Verteilung, Verdünnung und Vermischung von radioaktiven Stoffen in der Umwelt. Dabei wird angenommen, dass die Verteilung gleichmäßig und berechenbar sei und keine Mehrfachbelastung auftritt. Diese Annahmen treffen nicht zu.

4) Es geht um große, nicht begrenzte Abfallmengen, auf die das Konzept mit seinen Grenzwerten ursprünglich nicht ausgelegt war. Die Grenzwerte müssten also deutlich abgesenkt werden. Tatsächlich wurden sie aber mehrfach deutlich erhöht.

5) Die Risikobewertung bezieht sich auf einen fiktiven Referenz-Menschen - einem gesunden, jungen, männlichen Erwachsenen. Insbesondere Embryos und Kinder, aber auch Frauen und ältere Menschen reagieren jedoch deutlich empfindlicher auf Strahlenbelastungen.

Atomzeichen

6) Bei der Festlegung der Grenzwerte wurden Mehrfach- und Dauerbelastungen nicht berücksichtigt, obwohl diese aufgrund der großen Abfallmengen von bundesweit mehreren Millionen Tonnen und unterschiedlicher Freigabepfade (Recycling, Verbrennung, Deponierung) unausweichlich sind.

7) Der AKW-Betreiber misst selbst, er eicht auch das Messgerät. Dabei hat er ein Interesse daran, möglichst viel Rückbau-Schutt „freizumessen“, da er ihn somit kostengünstig entsorgen kann. Es gibt keine unabhängige Kontrolle.

8) Gemessen werden nur Gammastrahler. Alpha- und Betastrahler können nur stichprobenartig labortechnisch gemessen werden. Diese sind aber besonders gefährlich, wenn sie über die Atemwege oder Nahrungsaufnahme in den Körper aufgenommen werden.

9) Bei der Deponierung besteht das Risiko, dass radioaktive Partikel über die Luft verteilt werden. Eine Kontamination des Grundwassers durch Versickerung von Regenwasser durch die Deponie ist ebenfalls möglich und kann so zu gesundheitlichen Schäden führen.

10) Sollte sich herausstellen, dass die Risiken, die mit der Freigabepraxis (Recycling, Verbrennung, Deponierung) von Atomschutt verbunden sind, eintreten und es zu vermehrten Krankheitsfällen kommt (Studien zur Niedrigstrahlung legen das nahe), sind die Schäden irreversibel und die Abfälle nicht rückholbar.

11) Die Deponie Niemark weist laut TÜV-Bericht Abweichungen vom Referenzmodell auf, die bisher ungeklärt sind. Es handelt sich hierbei z.B. um Unklarheiten bzgl. der Beprobung des Sickerwassers sowie der Reinigung der Filter der Sickerwasserbehandlungsanlage.

12) Die Bodenabdichtung der Deponie ist nicht auf langlebige Radionuklide ausgelegt, somit besteht die Gefahr der Grundwasserverseuchung. Es kann zu einer unkontrollierten Verbreitung und Anreicherung von Radioaktivität in der Umwelt und letztlich im Menschen kommen.

Der Grundsatz für einen verantwortungsvollen Umgang mit radioaktiven Stoffen muss lauten: Zusammenhalten, Abschirmen, Überwachen. In Frankreich bspw. werden sehr schwach radioaktive Abfälle in Behältnisse zur Verhinderung von Partikelflug rückholbar oberflächennah gelagert. Und sie werden weiterhin atomrechtlich überwacht.